Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 2-13 S 77/21   

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https://dejure.org/2022,39583
LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 2-13 S 77/21 (https://dejure.org/2022,39583)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.12.2022 - 2-13 S 77/21 (https://dejure.org/2022,39583)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 2-13 S 77/21 (https://dejure.org/2022,39583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • meinmietrecht.de

    WEG - Keine Verwalterentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anfechtung der Verwalter- und Beiratsentlastung trotz bestandskräftiger Jahresabrechnung? - § 28 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Entlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entlastung des Verwalters ist bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung nicht zulässig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Verwalterentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung - Beschluss über Entlastung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwalter- und Beiratsentlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung! (IMR 2023, 112)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 655
  • NZM 2023, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2020 - 13 S 84/19

    Es kommt auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Versammlung an!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer ist maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, der Zeitpunkt der Eigentümerversammlung, zu welchem der Beschluss gefasst wird (Kammer ZWE 2020, 436).

    Dass nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Jahresabrechnung bestandskräftig wird und damit jedenfalls im Innenverhältnis der Einwand, die Abrechnung entspreche nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, nicht mehr erhoben werden kann, führt nicht dazu, dass ein zunächst ordnungswidriger Beschluss im Nachhinein rechtmäßig wird (vgl. Kammer ZWE 2020, 436).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    War die Jahresabrechnung nicht ordnungsgemäß, entspricht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings nicht nur die Entlastung des Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern auch die Entlastung des Beirates (BGH NJW 2010, 2127, BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließen Fehler bei der Jahresabrechnung die Entlastung aus, weil zumindest ein Anspruch auf Neuerstellung der Abrechnung besteht (BGH NJW 2010, 2654).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    War die Jahresabrechnung nicht ordnungsgemäß, entspricht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings nicht nur die Entlastung des Verwalters nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern auch die Entlastung des Beirates (BGH NJW 2010, 2127, BGHZ 156, 19 = NJW 2003, 3124).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    Die Entlastung, die nach herrschender Auffassung neben der Billigung des Verwalterhandelns auch ein negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB) beinhaltet (BGH ZMR 2011, 654; aA Jacoby in Staudinger, § 26 WEG Rz. 222; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, § 28 WEG Rz. 377; in diese Richtung auch Greiner in BeckOGK, 1.1.2021, § 26 WEG Rz. 353 ff.), dass gegen den Verwalter keine Ansprüche mehr bestehen, entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch oder andere Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar sind (näher Bärmann/Becker § 28 Rn. 195; Jennißen/Zschieschack, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Aufl. 2021, § 27 WEG, Rn. 263 ff.).
  • LG Koblenz, 24.01.2022 - 2 S 72/20

    Beschlussanfechtung einer WEG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.12.2022 - 13 S 77/21
    Soweit diese Rechtsprechung jüngst in Zweifel gezogen wurde (LG Koblenz ZWE 2022, 175 mAnm Häublein) teilte die Kammer jedenfalls im Ergebnis diese Zweifel nicht.
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